Kunstpädagogik ist untrennbar mit einer sozialen Verantwortung verbunden. Sie erschöpft sich nicht in der Vermittlung ästhetischer Inhalte, sondern ist auf die Lebenswirklichkeit derjenigen bezogen, denen sie sich richtet. Daraus folgt die Verpflichtung, Kinder und Jugendliche in ihren jeweiligen Bedingungen wahrzunehmen – in ihren individuellen Erfahrungen, ihren sozialen Lagen sowie ihren spezifischen Motivationen.
Insbesondere in heterogenen und von Ungleichheiten geprägten Gesellschaften kommt der Kunstpädagogik eine besondere Funktion zu. Sie kann Räume eröffnen, in denen subjektive Ausdrucksmöglichkeiten entstehen, individuelle Perspektiven sichtbar werden und soziale Teilhabe erfahrbar wird. Voraussetzung dafür ist jedoch ein differenziertes Verständnis der Adressierten, das ihre biografischen Voraussetzungen ebenso einbezieht wie ihre aktuellen Lebenssituationen.
Kunstpädagogisches Handeln, das diesem Anspruch gerecht werden will, muss daher über rein fachliche Zielsetzungen hinausgehen. Es ist darauf angewiesen, soziale Bedingungen zu reflektieren, Bildungsungleichheiten zu berücksichtigen und Vermittlungsprozesse so zu gestalten, dass sie für unterschiedliche Ausgangslagen anschlussfähig bleiben. Die Wahrnehmung des Einzelnen wird damit zu einer grundlegenden Voraussetzung gelingender Bildungsprozesse.
In dieser Perspektive erweist sich Kunstpädagogik als ein Feld, das ästhetische, soziale und bildungstheoretische Dimensionen miteinander verschränkt und dessen Qualität sich wesentlich daran bemisst, inwieweit es gelingt, individuelle Lebensrealitäten ernst zu nehmen und produktiv in ästhetische Erfahrungsprozesse zu überführen.
